AGB

Allgemeine Vertragsbestimmungen

1.Fahrzeugeigenschaften.

Angaben in diesem Vertrag, in Prospekten, Angeboten, Auftragsbestätigungen, insbesondere solche betreffend Gewicht, Masse, Verbrauchsziffern, Betriebskosten, Geschwindigkeiten und dergleichen, sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen.

2.Erfüllungsort.

Erfüllungsort für die Übergabe des Fahrzeuges und für die Zahlung des Kaufpreises sowie andere Verbindlichkeiten ist das Domizil des Verkäufers.

3.Lieferverzögerungen.

Erfolgt die Ablieferung nicht fristgerecht, so kann der Käufer nach Ablauf von einem Monat sofort schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen ansetzten und bei deren unbenutztem Ablauf von diesem Vertrag zurücktreten; wird keine Nachfrist angesetzt, so beginnt die Frist von einem Monat neu zu laufen, Der Rücktritt ist nur gültig, wenn er mit eingeschriebenem Brief erklärt wird. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus verspäteter Ablieferung des Fahrzeuges, sofern die Verspätung auf Umstände zurückführen ist, welche der Verkäufer nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Gleichermassen verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung von Ansprüchen, wenn infolge seines Rücktrittes vom Vertrag das Fahrzeug nicht zur Ablieferung gelangt.

4.Eigentumsvorbehalt.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten besteht zugunsten des Verkäufers der Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB am Fahrzeug sowie an allen seinen Bestandteilen und Zubehör. Bis dahin darf der Käufer das Fahrzeug weder veräussern noch verpfänden oder ausleihen. Die Vermietung ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Verkäufers zulässig. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arretierung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies den Verkäufer zu benachrichtigen. Beruft sich der Verkäufer auf seinem Eigentumsvorbehalt, so hat dieser das Recht, das Fahrzeug jederzeit ohne behördliche Verfügung in Besitz zu nehmen, wo immer es sich befindet. Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehalts- Register einzutragen. Der Käufer verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes dem Verkäufer von jeder Änderung seines Wohnsitzes vor dem Umzug Kenntnis zu geben. Der Käufer erteilt dem Verkäufer das Recht, einem allfälligen Vermieter der Garage und der Wohnung des Käufers vom Bestehen dieses Eigentumsvorbehaltes Kenntnis zu geben.

5.Verzug des Käufers.

Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, hat der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von sieben Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann er:a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen oderb) sofort schriftlich den Verzicht auf die nachträgliche Leistung erklären und 30% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Konventionalstrafe, so ist der Verkäufer berechtigt, den Mehrbetrag einzufordern, selbst wenn der Käufer kein Verschulden trifft oderc) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz fordern.Die gleichen Rechte stehen dem Verkäufer zu, wenn der Käufer mit einer allfälligen Kaufpreisrestanz in Verzug geraten ist und der Verkäufer ihm erfolglos schriftlich eine Nachfrist von sieben Tagen angesetzt hat. Macht der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebraucht, nachdem das Fahrzeug in den Verkehr gesetzt wurde, kann er nebst Schadenersatz einen angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Fahrzeuges fordern. Dieser Betrag berechnet sich wie folgt: 30% des Kaufpreises für Entwertung des Fahrzeuges infolge seiner Inverkehrsetzung, zuzüglich 10% des Kaufpreises pro Monat ab Übernahme des Fahrzeuges und Fr.- 80 pro gefahrenen Kilometer ab Übernahme des Fahrzeuges. Der Käufer anerkennt diese Ansätze als angemessene Entschädigung, wobei es dem Verkäufer offen steht, unter Umständen höhere Entschädigung geltend zu machen.

6. Garantiebedingungen und Gewährleistung.

Sofern nachfolgend ausdrücklich aufgeführt, treten an deren Stellen die folgende Garantie- und Gewährleistungen:Die Gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Sachmängeln und Entwehrung sind wegbedungen.Das obige Fahrzeug wird ab Platz und ohne Garantie verkauft. Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird weggebunden, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Keine Garantie auf Offene oder Versteckte Mängel, sowie wegen erhöhter Öl verbrauch oder Unfall. Kein Rückgaberecht ab Kaufdatum des Fahrzeuges. Keine mechanische oder Technische Prüfung Durchgeführt worden, Fahrzeugkauf auf eigenes Risiko ab Platz ohne Nachwährschaft. Es gelten nur die Garantie Abdeckung der Quality1 Garantie, und das nur wenn überhaupt abgeschlossen wurde ansonsten wie oben im Text beschrieben.

7.Eintauschfahrzeug.

Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass auf dem erfüllungshalber an Zahlung gegebene Eintauschfahrzeug keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen; er trägt die Gefahr für Untergang, Beschädigung oder Wertverminderung bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Eintauschfahrzeuges an dem Verkäufer. Dem Verkäufer steht in allen Fällen und auch nach Übergabe der Nachweis offen, dass das Eintauschfahrzeug einen erheblichen geringeren Wert als den Anrechungswert gehabt habe, in diesem Fall wird der Restkaufpreis entsprechend heraufgesetzt.

8.Genehmigungsvorbehalt.

Wird der vorstehende Vertrag nicht durch zeichnungsberechtigte Person des Verkäufers abgeschlossen, so ist dieser erst gebunden, wenn er nicht innert 5 Tagen dem Käufer schriftlich erklärt, er wolle auf den Vertragsabschluss verzichten.

9.Gerichtsstand.

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil des Verkäufers. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

Der Käufer erklärt, alle besonderen und allgemein Vertrags- Bestimmungen gelesen zu haben und ist mit diesem einverstanden. .

Dieser Vertrag wurde im Doppel ausgefertigt und gegenseitig unterzeichnet.